Rentenberater*in werden
Karriere als Rentenberater*in: Berufsbegleitend die theoretische Sachkunde gemäß §4 RDV erlangen!
Wie das geht? Das erfahren Sie – ortsunabhängig und kostenlos – in unserem interaktiven Informations-Video.
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Aktuell
✨ Frohe Weihnachten: Danke für 2024, bereit für 2025! ✨
✨ Frohe Weihnachten: Danke für 2024, bereit für 2025! ✨ Das Jahr...
Weiterlesen »Berufsbegleitend, flexibel, zukunftssicher – Ihr Weg zur/zum Rentenberater*in!
NEUES Format: Berufsbegleitend, flexibel, zukunftssicher – Ihr Weg zur/zum Rentenberater*in!...
Weiterlesen »Nächster Meilenstein erreicht!
🎉 Nächster Meilenstein erreicht – Sachkundelehrgang Rentenberater*in! 🎓 Am 12.10.2024...
Weiterlesen »Zweitägiges Seminar „Die Unterstützungskasse“ – flexibel und attraktiv“!
Sichern Sie sich jetzt einen der letzten Plätze: Zweitägiges Seminar...
Weiterlesen »„Das deutsche Sozialversicherungssystem ist ein komplexes Geflecht von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Wer sich hier nicht auskennt, hat es schwer, seine Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Rentenberater*innen haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert. Sie sind persönlich und unabhängig für Sie tätig, können die Rechtslage Ihres Falles bewerten und Sie vor einem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt. Die notwendige Qualifikation und Sachkenntnis müssen Rentenberater*innen beim zuständigen Gericht nachweisen, daher ist die Berufsbezeichnung auch gesetzlich geschützt.“
Um jedoch als Rentenberater*in registriert und in den genannten Feldern tätig zu werden, müssen Bewerber*innen sowohl ihre praktische als auch ihre theoretische Sachkunde nachweisen. Zum einen durch einschlägige Berufserfahrung, zum anderen durch erfolgreiche Teilnahme an einem „Sachkundelehrgang Rentenberater*in“.