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Rentenberater*in werden

Karriere als Rentenberater*in: Berufsbegleitend die theoretische Sachkunde gemäß §4 RDV erlangen!

Wie das geht? Das erfahren Sie – ortsunabhängig und kostenlos – in unserem interaktiven Informations-Video.

Was wir tun

Firmenkunden und Privatpersonen kompetent im Fachbereich Altersversorgung weiterbilden.

Wer wir sind

Ihr Weiterbildungspartner in den Bereichen Rentenrecht und berufliche Altersversorgung.

Was wir bieten

Fachspezifisches Wissen. Allgemein anerkannte Abschlüsse. Etablierte, praxisnahe Trainer und Spezialisten.

Aktuell

Alle Sachkundelehrgänge werden in Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. durchgeführt.

Aus der Broschüre des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. :

„Das deutsche Sozialversicherungssystem ist ein komplexes Geflecht von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Wer sich hier nicht auskennt, hat es schwer, seine Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Rentenberater*innen haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert. Sie sind persönlich und unabhängig für Sie tätig, können die Rechtslage Ihres Falles bewerten und Sie vor einem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt. Die notwendige Qualifikation und Sachkenntnis müssen Rentenberater*innen beim zuständigen Gericht nachweisen, daher ist die Berufsbezeichnung auch gesetzlich geschützt.“

Um jedoch als Rentenberater*in registriert und in den genannten Feldern tätig zu werden, müssen Bewerber*innen sowohl ihre praktische als auch ihre theoretische Sachkunde nachweisen. Zum einen durch einschlägige Berufserfahrung, zum anderen durch erfolgreiche Teilnahme an einem „Sachkundelehrgang Rentenberater*in“.

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