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Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung

inkl. Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Die bAV zählt zu den wichtigsten betrieblichen Sozialleistungen. Grundlegend sind, neben sozialpolitischen, personalwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten die arbeitsrechtlichen Normen, insbesondere die Veränderungen ab 2018, welche in diesem Seminar ausführlich erörtert werden. Die Kenntnis hierüber trägt wesentlich zum Gelingen der Betriebsrente bei. Das Seminar richtet sich an Verantwortliche auf der Unternehmensseite und Beraterseite gleichermaßen und hebt sich grundsätzlich von Produkt- oder Vertriebsschulungen ab. Das vermittelte Fachwissen geht in die Tiefe und unterscheidet sich deutlich von kompakten Einstiegsseminaren.

Termine

Dauer

Teilnahmegebühren

Im Teilnahmepreis sind enthalten: Seminarunterlagen, Tagungsgetränke, Mittagessen und Pausenverpflegung wie Obst und Gebäck sowie eine Teilnahmebestätigung.

Hinweis: Bei LIVE Online-Seminaren entfällt die Verpflegung.

  • Einführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) und in das BetrAVG
  • Begriff der bAV
  • Legaldefinition, Rechtsverhältnisse, Zusage auf betriebliche Altersversorgung
  • Geltungsbereich
  • Gestaltungsformen
  • Einstandspflichten / Rechtsbegründungsakte / Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Gleichbehandlungsgebot in der bAV
  • Überblick über die Durchführungswege
  • Zusage- und Finanzierungsformen
  • Mitbestimmung des Betriebsrates
  • Unverfallbarkeit und Wartezeiten
  • Portabilität
  • Abfindung
  • Auskunftsanspruch
  • Anrechnungs- und Aufzehrungsverbot
  • Vorzeitige Altersleistung
  • Verjährung von Versorgungsansprüchen
  • Insolvenzsicherung
  • Anpassung der Versorgungsleistung
  • Widerruf / Neuordnung von Versorgungszusagen
  • Betriebsübergang
  • EU-Mobilitätsrichtlinie
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Dr. Annekatrin Veit (11.-15.03.2024)

promovierte zur betrieblichen Altersvorsorge an der Universität Bielefeld. Sie hat über 20 Jahre Beratungserfahrung in zwei großen Beratungshäusern für betriebliche Altersversorgung sowie in zwei Großkanzleien und einer der Big Four WP-Gesellschaften gesammelt und ist der Fachwelt durch zahlreiche Publikationen bekannt, u. a. ist sie Mitautorin eines Standardkommentars zum Betriebsrentengesetz. Frau Dr. Annekatrin Veit ist spezialisiert auf alle arbeits-, steuer-, sozialversicherungs-, handels- und bilanzrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Begleitung von Verhandlungen und Risikoanalysen bei M&A-Transaktionen, der Harmonisierung von Versorgungs-werken sowie der Enthaftung bei Liquidationen oder Unternehmensnachfolgen. Sie unterstützt Mandanten bei allen steuerlichen Fragestellungen gegenüber Finanzbehörden und -gerichten. Daneben berät sie zu Fragen der gesetzlichen und vertraglichen Insolvenzsicherung und übernimmt die Prozessvertretungen in betriebsrentenrechtlichen Angelegenheiten. Auszeichnungen: JUVE Handbuch 2022/2023: Nennung unter häufig empfohlen in der Rubrik „Arbeitsrecht“, (“besondere Beratungskompetenz in der bAV durch rechtsgebietsübergreifendes Wissen im Steuer- und Arbeitsrecht“, Mandant) * The Legal 500 Deutschland 2022: Empfehlung in der Rubrik „Arbeitsrecht“ * Best Lawyers 2024: Empfehlung in der Rubrik „Employee Benefits Law” (erste Empfehlung in 2021).

 

Dr. Simone Evke de Groot (23.-27.09.2024)

ist Inhaberin der auf Betriebsrentenrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. de Groot. Sie ist seit 20 Jahren schwerpunktmäßig in der betrieblichen Altersversorgung tätig und berät bundesweit vor allem mittelgroße und große Unternehmen in allen Fragen der bAV. Rechtsanwältin Dr. de Groot wurde zum Pensionsfonds mit Auszeichnung promoviert, ist Referentin bei div. Veranstaltern (u.a. auch in der Fachanwaltsausbildung) und Autorin zahlreicher Fachbeiträge (u.a. im Standardkommentar Höfer/de Groot/Küpper und im Handbuch der betrieblichen Altersversorgung der aba).

Belegen Sie dieses Seminar und das Seminar „Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung“ und erwerben Sie anschließend den Kompetenznachweis als „BAV-Spezialist (IHK)“.
Diese interdisziplinäre Weiterbildung bietet einen idealen Einstieg in das Betriebsrentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Veranstaltung ist anerkannt, neutral und deshalb frei von jeglichen Einflüssen etwaiger Produktgeber, Dienstleister, Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbänden. Sie können die erforderlichen fachlichen Fähigkeiten erwerben, um die Gestaltung der bAV in der Tiefe und die juristischen Fragestellungen zu verstehen. Das Seminar findet deshalb Anrechnung im Zertifikatslehrgang bAV-Spezialist (IHK).

Ansprechpartnerin

Simone Gerrits
Kommunikations-Managerin

Unsere Weiterbildungsangebote können Sie auch als Inhouse-Schulung buchen!

Rentenberatung/-recht

DIE berufliche Perspektive mit Alleinstellungsmerkmal!

In Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. führen wir den Sachkundelehrgang Rentenberater*in mehrmals im Jahr durch und ermöglichen den Teilnehmenden die Erlangung der theoretischen Sachkunde gemäß §4 RDV (Rechtsdienstleistungsverordnung).

Anmeldung – Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung

Teilnahmegebühren

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