Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung

inkl. Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Die bAV zählt zu den wichtigsten betrieblichen Sozialleistungen. Grundlegend sind, neben sozialpolitischen, personalwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten die arbeitsrechtlichen Normen, insbesondere die Veränderungen ab 2018, welche in diesem Seminar ausführlich erörtert werden. Die Kenntnis hierüber trägt wesentlich zum Gelingen der Betriebsrente bei. Das Seminar richtet sich an Verantwortliche auf der Unternehmensseite und Beraterseite gleichermaßen und hebt sich grundsätzlich von Produkt- oder Vertriebsschulungen ab. Das vermittelte Fachwissen geht in die Tiefe und unterscheidet sich deutlich von kompakten Einstiegsseminaren.

Termine

Dauer

Teilnahmegebühren

Im Teilnahmepreis sind enthalten: Seminarunterlagen, Tagungsgetränke, Mittagessen und Pausenverpflegung wie Obst und Gebäck sowie eine Teilnahmebestätigung.

Hinweis: Bei LIVE Online-Seminaren entfällt die Verpflegung.

  • Einführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) und in das BetrAVG
  • Begriff der bAV
  • Legaldefinition, Rechtsverhältnisse, Zusage auf betriebliche Altersversorgung
  • Geltungsbereich
  • Gestaltungsformen
  • Einstandspflichten / Rechtsbegründungsakte / Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Gleichbehandlungsgebot in der bAV
  • Überblick über die Durchführungswege
  • Zusage- und Finanzierungsformen
  • Mitbestimmung des Betriebsrates
  • Unverfallbarkeit und Wartezeiten
  • Portabilität
  • Abfindung
  • Auskunftsanspruch
  • Anrechnungs- und Aufzehrungsverbot
  • Vorzeitige Altersleistung
  • Verjährung von Versorgungsansprüchen
  • Insolvenzsicherung
  • Anpassung der Versorgungsleistung
  • Widerruf / Neuordnung von Versorgungszusagen
  • Betriebsübergang
  • EU-Mobilitätsrichtlinie
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Referent für Mannheim:

Oliver Möbs, Volljurist (Ass.jur.) ist seit 10 Jahren deutschlandweit in der Beratung & Betreuung von Unternehmen im Bereich der bAV und verwandter Gebiete tätig. In der täglichen Beratungspraxis beschäftigt er sich mit allen strategischen, konzeptionellen, juristischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen von Unternehmen im komplexen Themenfeld bAV.

Referentin für Heidelberg & Online:

Dr. Simone Evke de Groot ist selbstständige Rechtsanwältin bei der RB Reiserer Biesinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Heidelberg. Sie wurde zum Pensionsfonds mit Auszeichnung promoviert und ist seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig in der betrieblichen Altersversorgung tätig und berät vor allem mittelgroße und große Unternehmen in allen Fragen der bAV. Sie ist bundesweit Referentin in diesem Bereich (u.a. auch in der Fachanwaltsausbildung des Fachanwalts für Arbeitsrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht) und Autorin zahlreicher Fachbeiträge (u.a. im Standardkommentar Höfer/ de Groot/ Küpper, Reich und im Handbuch der betrieblichen Altersversorgung der aba).

Belegen Sie dieses Seminar und das Seminar „Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung“ und erwerben Sie anschließend den Kompetenznachweis als „BAV-Spezialist (IHK)“.
Diese interdisziplinäre Weiterbildung bietet einen idealen Einstieg in das Betriebsrentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Veranstaltung ist anerkannt, neutral und deshalb frei von jeglichen Einflüssen etwaiger Produktgeber, Dienstleister, Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbänden. Sie können die erforderlichen fachlichen Fähigkeiten erwerben, um die Gestaltung der bAV in der Tiefe und die juristischen Fragestellungen zu verstehen. Das Seminar findet deshalb Anrechnung im Zertifikatslehrgang bAV-Spezialist (IHK).

Ansprechpartnerin

Simone Gerrits
Kommunikations-Managerin

Unsere Weiterbildungsangebote können Sie auch als Inhouse-Schulung buchen!

Rentenberatung/-recht

DIE berufliche Perspektive mit Alleinstellungsmerkmal!

In Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. führen wir den Sachkundelehrgang Rentenberater*in mehrmals im Jahr durch und ermöglichen den Teilnehmenden die Erlangung der theoretischen Sachkunde gemäß §4 RDV (Rechtsdienstleistungsverordnung).

Anmeldung – Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung

Teilnahmegebühren

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