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Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung
Termine
-
23.09.2024, 09:00 - 18:00 Uhr
24.09.2024, 09:00 - 18:00 Uhr
25.09.2024, 09:00 - 18:00 Uhr
26.09.2024, 09:00 - 18:00 Uhr
27.09.2024, 09:00 - 15:00 Uhr -
in Mannheim
Best Western Plus Delta Park Hotel
Dauer
- 5 Tage
Teilnahmegebühren
-
3.250,00 - zzgl. MwSt.
3.867,50 - inkl. MwSt.
Im Teilnahmepreis sind enthalten: Seminarunterlagen, Tagungsgetränke, Mittagessen und Pausenverpflegung wie Obst und Gebäck sowie eine Teilnahmebestätigung.
Hinweis: Bei LIVE Online-Seminaren entfällt die Verpflegung.
- Einführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) und in das BetrAVG
- Begriff der bAV
- Legaldefinition, Rechtsverhältnisse, Zusage auf betriebliche Altersversorgung
- Geltungsbereich
- Gestaltungsformen
- Einstandspflichten / Rechtsbegründungsakte / Gleichbehandlungsgrundsatz
- Gleichbehandlungsgebot in der bAV
- Überblick über die Durchführungswege
- Zusage- und Finanzierungsformen
- Mitbestimmung des Betriebsrates
- Unverfallbarkeit und Wartezeiten
- Portabilität
- Abfindung
- Auskunftsanspruch
- Anrechnungs- und Aufzehrungsverbot
- Vorzeitige Altersleistung
- Verjährung von Versorgungsansprüchen
- Insolvenzsicherung
- Anpassung der Versorgungsleistung
- Widerruf / Neuordnung von Versorgungszusagen
- Betriebsübergang
- EU-Mobilitätsrichtlinie
- Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Dr. Annekatrin Veit (23.-27.09.2024 – im Wechsel mit Herrn Dr. Arteaga)
promovierte zur betrieblichen Altersvorsorge an der Universität Bielefeld. Sie hat über 20 Jahre Beratungserfahrung in zwei großen Beratungshäusern für betriebliche Altersversorgung sowie in zwei Großkanzleien und einer der Big Four WP-Gesellschaften gesammelt und ist der Fachwelt durch zahlreiche Publikationen bekannt, u. a. ist sie Mitautorin eines Standardkommentars zum Betriebsrentengesetz. Frau Dr. Annekatrin Veit ist spezialisiert auf alle arbeits-, steuer-, sozialversicherungs-, handels- und bilanzrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Begleitung von Verhandlungen und Risikoanalysen bei M&A-Transaktionen, der Harmonisierung von Versorgungs-werken sowie der Enthaftung bei Liquidationen oder Unternehmensnachfolgen. Sie unterstützt Mandanten bei allen steuerlichen Fragestellungen gegenüber Finanzbehörden und -gerichten. Daneben berät sie zu Fragen der gesetzlichen und vertraglichen Insolvenzsicherung und übernimmt die Prozessvertretungen in betriebsrentenrechtlichen Angelegenheiten. Auszeichnungen: JUVE Handbuch 2022/2023: Nennung unter häufig empfohlen in der Rubrik „Arbeitsrecht“, (“besondere Beratungskompetenz in der bAV durch rechtsgebietsübergreifendes Wissen im Steuer- und Arbeitsrecht“, Mandant) * The Legal 500 Deutschland 2022: Empfehlung in der Rubrik „Arbeitsrecht“ * Best Lawyers 2024: Empfehlung in der Rubrik „Employee Benefits Law” (erste Empfehlung in 2021).
Dr. Marco Arteaga (23.-27.09.2024 – im Wechsel mit Frau Dr. Veit)
studierte Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften in Wiesbaden und Mainz und promovierte über die Insolvenzsicherung von betrieblicher Altersversorgung mitarbeitender Gesellschafter an der Universität zu Köln. Er hat mehrjährige Berufserfahrung in Leitungsfunktionen in der bAV-Beratung und in der Lebensversicherungswirtschaft und ist in diversen Verbandsgremien tätig. Darüber hinaus ist Dr. Marco Arteaga Berater der Bundesregierung für das Betriebsrentenstärkungsgesetz (2017). Er hat umfangreiche einschlägige rechtswissenschaftliche Publikationen veröffentlicht, ist Mitglied der ABA, des wissenschaftlichen Beirats der GVG sowie Mitglied und Sprecher des „Eberbacher Kreises“. Dr. Marco Arteaga befasst sich mit allen Fragestellungen aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV), einschließlich Steuer-, Handels-, Bilanz-, Insolvenz- Sozialversicherungs- und Versicherungsrecht sowie der damit in Zusammenhang stehenden aktuariellen, betriebswirtschaftlichen und personalpolitischen Bezüge, die sich im Zusammenhang mit der Einführung oder der Gestaltung betrieblicher Versorgungswerke ergeben. Hinzu kommen alle versorgungsbezogenen Fragestellungen der beteiligten Versorgungsträger und der typischen Finanzierungsinstrumente wie Direktversicherungen, Rückdeckungsversicherungen, Kollektivversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, kommunale, staatliche und kirchliche Zusatzversorgungskassen und Vertragstreuhandkonstruktionen (CTA).
Dr. Simone Evke de Groot (Termine ab 2025)
ist Inhaberin der auf Betriebsrentenrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. de Groot. Sie ist seit 20 Jahren schwerpunktmäßig in der betrieblichen Altersversorgung tätig und berät bundesweit vor allem mittelgroße und große Unternehmen in allen Fragen der bAV. Rechtsanwältin Dr. de Groot wurde zum Pensionsfonds mit Auszeichnung promoviert, ist Referentin bei div. Veranstaltern (u.a. auch in der Fachanwaltsausbildung) und Autorin zahlreicher Fachbeiträge (u.a. im Standardkommentar Höfer/de Groot/Küpper und im Handbuch der betrieblichen Altersversorgung der aba).
Ansprechpartnerin
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Simone Gerrits
Kommunikations-Managerin
- +49 (0) 6221-7148226
- gerrits@mah-advisory.de
Rentenberatung/-recht
In Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. führen wir den Sachkundelehrgang Rentenberater*in mehrmals im Jahr durch und ermöglichen den Teilnehmenden die Erlangung der theoretischen Sachkunde gemäß §4 RDV (Rechtsdienstleistungsverordnung).
Anmeldung – Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung
Teilnahmegebühren
- 3.250,00 - zzgl. MwSt.
- 3.867,50 - inkl. MwSt.