Sachkundelehrgang
Rentenberater*in
Rentenberater*in werden – theoretische Sachkunde für Rentenberater*innen gemäß §4 RDV
Rentenberater/-in zu werden eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven mit Alleinstellungsmerkmal. Vereint dieser Beruf doch verschiedene spezifische Kompetenzen, welche man losgelöst voneinander beispielweise bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger oder bei Rechtsanwälten vermutet. Die Tätigkeit eines Rentenberaters ist somit sehr vielseitig, chancenreich und nebst geschützter Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen und Rechtsuchende, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (§ 1 Abs. 1 RDG).
Rentenberater/innen erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde. Konkret die Rentenberatung zur Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung, zum sozialen Entschädigungsrecht, übrigen Sozialversicherungsrecht und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente (vgl. §10 RDG). Rentenberater/innen sind befugt, im Umfang des §10 Abs.1 Nr. 2 RDG und als Bevollmächtigte vor den Sozialgerichten aufzutreten (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 3 SGG).
Um als Rentenberater/in registriert zu werden ist u.a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich, die Sie in unseren Sachkundelehrgängen erlangen können. Auch dies ist im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt. Wir bieten Ihnen zwei konforme Lösungen an, um diese zu erreichen.
- anerkannt
- intensiv
- konzentriert
- innovativ
Im Überblick
Wir garantieren dafür, dass im Sinne des §4 Abs.2 RDV ausschließlich qualifizierte Personen eingesetzt werden.
Zur Anerkennung der praktischen Sachkunde, vgl. § 12 Abs.1 Nr. 2 RDG sprechen Sie bitte das für Sie zuständige Gericht an.
Es gibt keine besonderen Voraussetzungen. Teilnehmer*innen mit geringen oder ohne Vorkenntnisse des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung müssen mit einem erhöhten Lernaufkommen rechnen.
Sie erhalten ein qualifiziertes Zeugnis, welches den Anforderungen des §4 Abs.5 RDV entspricht und die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang bescheinigt. Mit diesem Zeugnis weisen Sie die theoretische Sachkunde nach, die für eine Registrierung als Rentenberater/in erforderlich ist.
Es sind zwei schriftliche Klausuren zu bestehen. Die Dauer beträgt je 3 Stunden. Die mündliche Prüfung erfolgt am Ende des Lehrgangs und dauert ca. 20 Minuten. Es gilt die Satzung für die Sachkunde-Prüfung als Rentenberater.
Alle Sachkundelehrgänge werden in Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. durchgeführt.
„Das deutsche Sozialversicherungssystem ist ein komplexes Geflecht von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Wer sich hier nicht auskennt, hat es schwer, seine Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Rentenberater*innen haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert. Sie sind persönlich und unabhängig für Sie tätig, können die Rechtslage Ihres Falles bewerten und Sie vor einem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt. Die notwendige Qualifikation und Sachkenntnis müssen Rentenberater*innen beim zuständigen Gericht nachweisen, daher ist die Berufsbezeichnung auch gesetzlich geschützt.“
Um jedoch als Rentenberater*in registriert und in den genannten Feldern tätig zu werden, müssen Bewerber*innen sowohl ihre praktische als auch ihre theoretische Sachkunde nachweisen. Zum einen durch einschlägige Berufserfahrung, zum anderen durch erfolgreiche Teilnahme an einem „Sachkundelehrgang Rentenberater*in“.
Die Lehrgangsformate
Sachkundelehrgang Rentenberater*in
Heidelberg
Ort
- Heidelberg
Dauer
- 21 Tage in 4 Präsenzphasen, verteilt auf 4,5 Monate
- 2 Tage Prüfungsphase
Lehrgangsgebühren
- 6.490,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer)
- 400,00 € Prüfung (zzgl. Mehrwertsteuer)
Leistungsmerkmale
- Max. 16 Teilnehmende pro Lehrgang
- Feste Ansprechpartner*innen
- Pausengetränke und Verpflegung
- Lehrgangsunterlagen sowie Gesetzestexte
- Ermäßigung bereits ab der*dem 2. Teilnehmenden einer Firma
- Sonderkonditionen für den Lehrgang bAV-Spezialist*in (IHK)
Sachkundelehrgang Rentenberater*in
Köln
16 Lehrgangsphasen plus Prüfungsphase
Ort
- Köln & Online
Dauer
- 34 Tage in 16 Präsenzphasen, verteilt auf 9 Monate
- 2 Tage Prüfungsphase
Lehrgangsgebühren
- 5.990,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer)
- 400,00 € Prüfung (zzgl. Mehrwertsteuer)
Leistungsmerkmale
- Max. 16 Teilnehmende pro Lehrgang
- Feste Ansprechpartner*innen
- Pausengetränke und Verpflegung
- Lehrgangsunterlagen sowie Gesetzestexte
- Ermäßigung bereits ab der*dem 2. Teilnehmenden einer Firma
- Sonderkonditionen für den Lehrgang bAV-Spezialist*in (IHK)
Sachkundelehrgang Rentenberater*in
Online
8 Lehrgangsphasen plus Prüfungsphase
Ort
- Online & Berlin
Dauer
- 21 Tage in 8 Präsenzphasen, verteilt auf 8 Monate
- 2 Tage Prüfungsphase
Lehrgangsgebühren
- 5.990,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer)
- 400,00 € Prüfung (zzgl. Mehrwertsteuer)
Leistungsmerkmale
- Max. 16 Teilnehmende pro Lehrgang
- Feste Ansprechpartner*innen
- Lehrgangsunterlagen sowie Gesetzestexte
- Ermäßigung bereits ab der*dem 2. Teilnehmenden einer Firma
- Sonderkonditionen für den Lehrgang bAV-Spezialist*in (IHK)
Die Lehrgangsinhalte
Förderungen
Die Teilnahme am Sachkundelehrgang kann in einigen Fällen staatlich gefördert werden. Die Bewilligung der Förderung ist von der jeweiligen (Einkommens-)Situation der Antragstellerin/ des Antragstellers abhängig.
Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen gibt es in allen Bundesländern Bildungsurlaubsgesetze, die Arbeitnehmer/innen einen Anspruch auf bis zu fünf Tage Freistellung pro Jahr einräumen. Mehr Infos
Eine Zusammenstellung aller Fördermöglichkeiten finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Bei hinreichender Begründung kann die Teilnahme am Rentenberater Sachkundelehrgang nach Ermessen der Arbeitsagentur gefördert werden, wenn dadurch Arbeitslosigkeit vermieden werden kann. Mehr Infos
Bitte sprechen Sie hierzu Ihre zuständige Sachbearbeiterin/ Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur an.