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Betriebliche Altersversorgung (bAV) in der Entgeltabrechnung

inkl. Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer*innen alle aktuellen Informationen und rechtlichen Grundlagen, die sie für die korrekte Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen benötigen.

Die Teilnehmer*innen lernen alle Formen der bAV kennen und erhalten einen intensiven Einblick in die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten in der Anspar- und Auszahlungsphase der betrieblichen Altersversorgung.

Berücksichtigt werden alle aktuellen Änderungen aus Rechtsprechung und Verwaltung, insbesondere die aktualisierten steuerrechtlichen und SV-rechtlichen Reglungen sowie das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – hier den AG-Pflichtzuschuss für Neuverträge ab 01.01.2019 und den Pflichtzuschuss ab 01.01.2022 für Verträge vor 01/2019. Behandelt wird außerdem die aktuelle Änderung bei der Verbeitragung von Versorgungsbezügen durch das Betriebsrentenfreibetragsgesetz ab 01/2020.

Termine

Dauer

Teilnahmegebühren

Im Teilnahmepreis sind enthalten: Seminarunterlagen, Tagungsgetränke, Mittagessen und Pausenverpflegung wie Obst und Gebäck sowie eine Teilnahmebestätigung. Hinweis: Bei LIVE Online-Seminaren entfällt die Verpflegung.

Grundlagen der bAV

  • Kohortenversteuerungsprinzip
  • Versteuerung der gesetzlichen Renten
  • Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung


Durchführungswege im Überblick

  • Direktzusage – Unterstützungskasse
  • Direktversicherung – Pensionskasse – Pensionsfonds
  • PSV-Pflicht für einige Pensionskassen ab 01/2022
  • Vor- und Nachteile der einzelnen Durchführungswege
  • Zahlreiche Beispiele aus der Praxis


Ansparphase

  • Unterscheidung der einzelnen Durchführungswege im Steuer- und SV-Recht
  • Aktuelle Lohnsteuerliche Behandlung (§ 40b/§ 3 Nr. 63 EStG)
  • Aktuelle Regelungen zur Geringverdienerförderung nach § 100 EstG
  • Vervielfältigungsregeln nach § 3 Nr. 63/§ 40b EstG
  • Informationspflichten des Arbeitgebers an die Versicherungen
  • SV-rechtliche Behandlung (4 % der BBG in der Rentenversicherung)


Leistungs-/Auszahlungsphase

  • Steuerrechtliche Behandlung (steuerfrei, steuerpflichtig, pauschal versteuert)
  • Auszahlung als Kapital oder als monatliche Rentenzahlung
  • Versteuerung von Betriebsrenten (Abbau des Versorgungsfreibetrags)
  • Bescheinigungspflichten von Versorgungsbezügen
  • SV-rechtliche Behandlung (Umsetzung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes)
  • Meldepflichten (Zahlstellenverfahren)


Kombinationsmöglichkeiten

  • Kombi-Modelle interner und externer Durchführungswege
    Steuer- und SV-rechtliche Besonderheiten bei mischfinanzierten bAV-Verträgen


Weitere korrekte Umsetzung des BRSG – Korrekte Ermittlung des Pflichtzuschusses für Neuverträge sowie Ausblick 2022 – Pflichtzuschuss für den AG auch für vor 01/2019 abgeschlossene Verträge

  • Prozesse zur Vorbereitung des verpflichtenden AG-Zuschusses zur bAV ab 2022
  • Korrekte Ermittlung des Pflichtzuschusses für alte und neue Verträge
  • Richtiger Umgang mit mitgebrachten bAV-Verträgen


Portabilität von bAV-Verträgen

  • Ausführliche Darstellung der unterschiedlichen Mitnahmemöglichkeiten


Arbeitgeberpflichten und Haftungsrisiken

  • Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten
  • Erklärungs- und Informationspflichten


Praxisbeispiele, Checklisten, Tabellen

Christiane Droste-Klempp – Personalmanagementberaterin:

ist seit vielen Jahren selbstständige Beraterin und Trainerin für den gesamten Bereich der Entgeltabrechnung mit den Schwerpunkten strategische Entgeltberatung, Altersteilzeit, Zeitwertkonten und betriebliche Altersversorgung. Ihre Arbeitsschwerpunkte: Trainings, Workshops und Vorträge zu sämtlichen Inhalten der Entgeltabrechnung – Grundlagen, Aufbau, Spezialschulungen sowie Jahreswechselschulungen. „Die große Freude mit Menschen zu arbeiten, auch komplizierte Inhalte anschaulich aufzubereiten, Menschen in ihrem eigenen Tempo zu begleiten und die notwendige Theorie mit höchster Kompetenz humorvoll und bodenständig zu vermitteln ist meine Überzeugung!“

Die betriebliche Altersversorgung ist ein unverzichtbares Instrument für eine sichere Versorgung Ihrer Mitarbeiter im Ruhestand. Übersichtlich stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Durchführungswege aus Arbeitgeber und Arbeitnehmersicht dar. Sie lernen in diesem Seminar die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften kennen, die Sie für die Abrechnung der unterschiedlichen Durchführungswege beachten müssen.

Ansprechpartnerin

Simone Gerrits
Kommunikations-Managerin

Unsere Weiterbildungsangebote können Sie auch als Inhouse-Schulung buchen!

Rentenberatung/-recht

DIE berufliche Perspektive mit Alleinstellungsmerkmal!

In Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. führen wir den Sachkundelehrgang Rentenberater*in mehrmals im Jahr durch und ermöglichen den Teilnehmenden die Erlangung der theoretischen Sachkunde gemäß §4 RDV (Rechtsdienstleistungsverordnung).

Anmeldung – Betriebliche Altersversorgung (bAV) in der Entgeltabrechnung

Teilnahmegebühren

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