Betriebliche Altersversorgung (bAV) in der Entgeltabrechnung
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer*innen alle aktuellen Informationen und rechtlichen Grundlagen, die sie für die korrekte Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen benötigen.
Die Teilnehmer*innen lernen alle Formen der bAV kennen und erhalten einen intensiven Einblick in die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten in der Anspar- und Auszahlungsphase der betrieblichen Altersversorgung.
Berücksichtigt werden alle aktuellen Änderungen aus Rechtsprechung und Verwaltung, insbesondere die aktualisierten steuerrechtlichen und SV-rechtlichen Reglungen sowie das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – hier den AG-Pflichtzuschuss für Neuverträge ab 01.01.2019 und den Pflichtzuschuss ab 01.01.2022 für Verträge vor 01/2019. Behandelt wird außerdem die aktuelle Änderung bei der Verbeitragung von Versorgungsbezügen durch das Betriebsrentenfreibetragsgesetz ab 01/2020.
Termine
- 05.11.2024, 09:00 - 17:00 Uhr
- in Form eines Online-Seminars
- 13.03.2025, 09:00 - 17:00 Uhr
- in Heidelberg/Mannheim
- 30.09.2025, 09:00 - 17:00 Uhr
- in Form eines Online-Seminars
Dauer
- 1 Tag
Teilnahmegebühren
-
750,00 - zzgl. MwSt.
892,50 - inkl. MwSt.
Grundlagen der bAV
- Kohortenversteuerungsprinzip
- Versteuerung der gesetzlichen Renten
- Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung
Durchführungswege im Überblick
- Direktzusage – Unterstützungskasse
- Direktversicherung – Pensionskasse – Pensionsfonds
- PSV-Pflicht für einige Pensionskassen ab 01/2022
- Vor- und Nachteile der einzelnen Durchführungswege
- Zahlreiche Beispiele aus der Praxis
Ansparphase
- Unterscheidung der einzelnen Durchführungswege im Steuer- und SV-Recht
- Aktuelle Lohnsteuerliche Behandlung (§ 40b/§ 3 Nr. 63 EStG)
- Aktuelle Regelungen zur Geringverdienerförderung nach § 100 EstG
- Vervielfältigungsregeln nach § 3 Nr. 63/§ 40b EstG
- Informationspflichten des Arbeitgebers an die Versicherungen
- SV-rechtliche Behandlung (4 % der BBG in der Rentenversicherung)
Leistungs-/Auszahlungsphase
- Steuerrechtliche Behandlung (steuerfrei, steuerpflichtig, pauschal versteuert)
- Auszahlung als Kapital oder als monatliche Rentenzahlung
- Versteuerung von Betriebsrenten (Abbau des Versorgungsfreibetrags)
- Bescheinigungspflichten von Versorgungsbezügen
- SV-rechtliche Behandlung (Umsetzung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes)
- Meldepflichten (Zahlstellenverfahren)
Kombinationsmöglichkeiten
- Kombi-Modelle interner und externer Durchführungswege
Steuer- und SV-rechtliche Besonderheiten bei mischfinanzierten bAV-Verträgen
Weitere korrekte Umsetzung des BRSG – Korrekte Ermittlung des Pflichtzuschusses für Neuverträge sowie Ausblick 2022 – Pflichtzuschuss für den AG auch für vor 01/2019 abgeschlossene Verträge
- Prozesse zur Vorbereitung des verpflichtenden AG-Zuschusses zur bAV ab 2022
- Korrekte Ermittlung des Pflichtzuschusses für alte und neue Verträge
- Richtiger Umgang mit mitgebrachten bAV-Verträgen
Portabilität von bAV-Verträgen
- Ausführliche Darstellung der unterschiedlichen Mitnahmemöglichkeiten
Arbeitgeberpflichten und Haftungsrisiken
- Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten
- Erklärungs- und Informationspflichten
Praxisbeispiele, Checklisten, Tabellen
Christiane Droste-Klempp – Personalmanagementberaterin:
ist seit vielen Jahren selbstständige Beraterin und Trainerin für den gesamten Bereich der Entgeltabrechnung mit den Schwerpunkten strategische Entgeltberatung, Altersteilzeit, Zeitwertkonten und betriebliche Altersversorgung. Ihre Arbeitsschwerpunkte: Trainings, Workshops und Vorträge zu sämtlichen Inhalten der Entgeltabrechnung – Grundlagen, Aufbau, Spezialschulungen sowie Jahreswechselschulungen. „Die große Freude mit Menschen zu arbeiten, auch komplizierte Inhalte anschaulich aufzubereiten, Menschen in ihrem eigenen Tempo zu begleiten und die notwendige Theorie mit höchster Kompetenz humorvoll und bodenständig zu vermitteln ist meine Überzeugung!“
Ansprechpartnerin
Simone Gerrits
Kommunikations-Managerin
- +49 (0) 6221-7148226
- gerrits@mah-advisory.de
Rentenberatung/-recht
In Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. führen wir den Sachkundelehrgang Rentenberater*in mehrmals im Jahr durch und ermöglichen den Teilnehmenden die Erlangung der theoretischen Sachkunde gemäß §4 RDV (Rechtsdienstleistungsverordnung).
Anmeldung – Betriebliche Altersversorgung (bAV) in der Entgeltabrechnung
Teilnahmegebühren
- 750,00 - zzgl. MwSt.
- 892,50 - inkl. MwSt.