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AGB

1. Vertragsschluss/Anmeldung
Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn der Vertragspartner ein Teilnahmeformular der Management Advisory Heidelberg GmbH (im Folgenden: „MAH“), oder ihres Kooperationspartners Wbildung Akademie GmbH (ehemals ASB Akademie GmbH, im Folgenden: „Wbildung“) per Post an Management Advisory Heidelberg GmbH, Langer Anger 7-9, 69115 Heidelberg zusendet oder sich im Internet, insbesondere über die Homepage der MAH oder Wbildung oder auf sonstige Weise (z.B. E-Mail an die MAH oder Wbildung) anmeldet und die MAH dieses Angebot annimmt. Die Annahme des Angebotes durch die MAH erfolgt durch die Bestätigung der Teilnahme, die die MAH dem Vertragspartner per Brief oder E-Mail zukommen lässt, auch über die Wbildung. Die Anmeldung muss dem gewünschten Seminar und Termin zuordenbar sein und somit entsprechende Angaben enthalten, nebst Rechnungsempfänger und teilnehmender Person(en).

2. Programmänderung und Absage von Seminaren
2.1 Die MAH behält sich vor, ein Seminar aus wichtigem Grund, bspw. auch bei mangelnder Teilnehmerzahl abzusagen, auch über die Wbildung, oder den Termin zu verschieben.
2.2 Bei einer Absage des Seminars erstattet die MAH die ggf. bereits gezahlten Gebühren. Weitergehende Ansprüche sind, vorbehaltlich 6. (Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
2.3 Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Referentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes stellen keine Pflichtverletzung des Veranstalters dar und berechtigen nicht zur Stornierung oder Minderung.

3. Zahlungsbedingungen/Teilnahmeausschluss
3.1 Es gelten die für das jeweilige Seminar festgelegten Gebühren. Diese beinhalten Schulungsunterlagen, Fachliteratur, Gesetzestexte und PC-Nutzung jedoch nur, sofern in der Seminarbeschreibung benannt. Es gelten die für das jeweilige Seminar festgelegten Gebühren, welche i.d.R. 4 Wochen vor Seminarbeginn, in Rechnung gestellt werden und 14 Tage nach Übermittlung der Rechnung zur Zahlung fällig sind. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Die MAH ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat die MAH einen Anspruch auf die Zahlung der vollen Seminargebühren.
3.3 Für Prüfungswiederholungen, Nachschreibeklausuren u.Ä. gelten auch etwaige spezielle Bestimmungen oder Satzungen der jeweiligen Veranstaltung. Im Übrigen gelten die AGB.
3.4 Zertifikate und Zeugnisse werden nur nach vollständiger Bezahlung der für das jeweilige Seminar festgelegten Gebühren ausgegeben. Dies gilt insbesondere bei Ratenzahlungen.

4. Datenspeicherung
4.1 Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden.
4.2 Die MAH und Wbildung sind dazu verpflichtet, die Vorschriften des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
4.3 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden mit der Angabe seiner E-Mail-Adresse Informationen über die MAH zu erhalten. Er kann der Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit gegenüber der MAH widersprechen.

5. Stornierung
5.1 Der Teilnehmer kann den Vertrag vor Beginn des Seminars, bei mehrgliedrigen oder mehrtägigen Seminaren, wie bspw. dem Sachkundelehrgang vor Beginn der ersten Einheit oder ersten Veranstaltung, schriftlich stornieren.
5.2 Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn fällt eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühr, bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn, fällt die volle Teilnahmegebühr an.
5.3 Erfolgt keine Stornierung und erscheint der Teilnehmer nicht oder auch nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.
5.4 Die Nichtinanspruchnahme einzelner Seminareinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung.
5.5 Ist der entstandene Schaden höher als die Stornogebühr, bspw. wegen verbindlicher Prüfungsanmeldungen behält sich die MAH die Geltendmachung etwaiger weitergehender Ersatzansprüche vor. Dem Teilnehmer bleibt es dann vorbehalten, den Nachweis zu erbringen der Schaden sei niedriger.
5.6 Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
5.7 Für Prüfungswiederholungen, Nachschreibeklausuren u.Ä. gelten die speziellen Bestimmungen oder Satzungen der jeweiligen Veranstaltung.

6. Haftungsbeschränkung
6.1 Die MAH haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von der MAH übernommenen Garantie.
6.2 Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der MAH der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.
6.3 Eine weitergehende Haftung der MAH besteht nicht.
6.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der MAH.

7. Urheberrechtlicher Schutz
Die Lehrinhalte, sowie alle dem Teilnehmer überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum der MAH und/oder seiner Referenten dar. Bild- und Tonaufnahmen sind während der Seminare unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen Seminarausschluss.
Es ist untersagt, ohne schriftliche Genehmigung der MAH die überlassenen Unterlagen zu kopieren, sonst zu vervielfältigen, elektronisch zu speichern sowie Dritten zugänglich zu machen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
8.1 Erfüllungsort (insbesondere für die Zahlung der Seminargebühren) ist der Geschäftssitz der MAH.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen ist Heidelberg.
8.3 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Sachrecht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG) Anwendung.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
9.2 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

Teilnahmebedingungen MAH GmbH
(Revisionsstand VII: 03/2021)

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