Sachkundelehrgang Rentenberater*in Heidelberg 2024/2025
Zur Erlangung der theoretischen Sachkunde gemäß §4 RDV.
Rentenberater*in zu werden eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven mit Alleinstellungsmerkmal. Unser Sachkundelehrgang Rentenberater*in Heidelberg wird in Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. durchgeführt. Die Tätigkeit als Rentenberater*in ist anspruchsvoll, vielseitig, chancenreich und nebst geschützter Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt. Rentenberater*innen erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen, aufgrund besonderer Sachkunde, vergleichbar mit der Tätigkeit von Rechtsanwälten, auf folgenden Gebieten (vgl. §10 RDG):
- Es sind zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten erfolgreich zu schreiben. Die Dauer beträgt 3 Stunden.
- Die mündliche Prüfung erfolgt am Ende des Lehrgangs.
- Klausuren und mündliche Prüfung können wiederholt werden.
- Max. 16 Teilnehmende pro Lehrgang
- Feste Ansprechpartner*innen
- Pausengetränke und Verpflegung
- Lehrgangsunterlagen sowie Gesetzestexte
- Ermäßigung bereits ab der*dem 2. Teilnehmenden einer Firma
- Sonderkonditionen für den Lehrgang bAV-Spezialist*in (IHK)
Kaffeepause am Vor- und Nachmittag, Mittagessen inkl. einem Getränk, Tagungsgetränke und Kaffee-Flat im Pausenbereich sowie die Tagungsunterlagen und Gesetzestexte sind im Preis enthalten.
Sie erhalten ein qualifiziertes Zeugnis, welches den Anforderungen des §4 Abs.5 RDV entspricht und die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang bescheinigt. Mit diesem Zeugnis weisen Sie die theoretische Sachkunde nach, die u. a. für eine Registrierung als Rentenberater*in erforderlich ist.
Der Beruf Rentenberater*in vereint spezifische Kompetenzen, welche man sonst nur losgelöst voneinander und eingeschränkt bei Beratungsstellen der Versicherungsträger, bei Versicherungsfachleuten sowie bei Rechtsanwälten findet. Die Kundinnen und Kunden von Rentenberater*innen können sozusagen „alles aus einer Hand“ bekommen. Rentenberater*innen rechnen ihre Leistungen, wie auch Anwälte nach dem RVG ab und genießen eine hohe gesellschaftliche Stellung als Rechtsdienstleister.
Lehrgangsgebühren
- 5.990,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer)
- 400,00 € Prüfung (zzgl. Mehrwertsteuer)
Dauer
- 21 Tage in 4 Präsenzphasen, verteilt auf 6 Monate
- 2 Tage Prüfungsphase
Unterrichtszeiten (i.d.R.)
- Täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr
Präsenzphasen & Prüfungsphase
- Präsenzphase 1: 17.09. – 21.09.2024
- Präsenzphase 2: 12.11. – 16.11.2024
- Präsenzphase 3: 10.12. - 14.12.2024
- Präsenzphase 4: 27.01. – 01.02.2025
- Prüfungsphase: 07.03. – 08.03.2025
Ort
- Heidelberg
Um als Rentenberater*in registriert zu werden ist u. a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Auch dies ist im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt.
- Rentenberatung zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
- Beratung zur berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung
- im sozialen Entschädigungsrecht
- dem übrigen Sozialversicherungsrecht und
- Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente.
Ansprechpartnerin
Simone Gerrits
Kommunikations-Managerin
- +49 (0) 6221-7148226
- gerrits@mah-advisory.de
Betriebliche Altersversorgung
Die Rente und die Angst im Alter nicht ausreichend versorgt zu sein, ist eines der zentralen Themen, mit dem sich nahezu jede*r Erwerbstätige beschäftigt.
Durch die Relevanz und die Vielschichtigkeit der betrieblichen Altersversorgung ist der Beratungsbedarf bereits heute immens und wird in Zukunft noch weiter steigen. Positionieren Sie sich als Themen-Experte/Expertin und eröffnen dadurch weiteres Geschäftspotenzial!
Anmeldung zum Sachkundelehrgang Rentenberater*in
Teilnahmegebühren
- 5.990,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer)
- 400,00 € Prüfung (zzgl. Mehrwertsteuer)
Alle Sachkundelehrgänge werden in Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. durchgeführt.
„Das deutsche Sozialversicherungssystem ist ein komplexes Geflecht von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Wer sich hier nicht auskennt, hat es schwer, seine Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Rentenberater*innen haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert. Sie sind persönlich und unabhängig für Sie tätig, können die Rechtslage Ihres Falles bewerten und Sie vor einem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt. Die notwendige Qualifikation und Sachkenntnis müssen Rentenberater*innen beim zuständigen Gericht nachweisen, daher ist die Berufsbezeichnung auch gesetzlich geschützt.“
Um jedoch als Rentenberater*in registriert und in den genannten Feldern tätig zu werden, müssen Bewerber*innen sowohl ihre praktische als auch ihre theoretische Sachkunde nachweisen. Zum einen durch einschlägige Berufserfahrung, zum anderen durch erfolgreiche Teilnahme an einem „Sachkundelehrgang Rentenberater*in“.