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Rentenberatung/-recht

DIE berufliche Perspektive mit Alleinstellungsmerkmal!

In Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. führen wir den Sachkundelehrgang Rentenberater*in mehrmals im Jahr durch und ermöglichen den Teilnehmenden die Erlangung der theoretischen Sachkunde gemäß §4 RDV (Rechtsdienstleistungsverordnung).

Rentenberatung AKTUELL

Das Updateseminar „Rentenberater AKTUELL“ bietet Ihnen die Möglichkeit Ihr Wissen in diesem Themenumfeld um aktuelle Neuerungen anzureichern und somit kontinuierlich „Up to Date“ zu sein.
Dauer: 1 Tag, Termine:
folgen in Kürze

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Ansprechpartnerin

Simone Gerrits
Kommunikations-Managerin

Unsere Weiterbildungsangebote können Sie auch als Inhouse-Schulung buchen!

Betriebliche Altersversorgung

Die Rente und die Angst im Alter nicht ausreichend versorgt zu sein, ist eines der zentralen Themen, mit dem sich nahezu jede*r Erwerbstätige beschäftigt.

Durch die Relevanz und die Vielschichtigkeit der betrieblichen Altersversorgung ist der Beratungsbedarf bereits heute immens und wird in Zukunft noch weiter steigen. Positionieren Sie sich als Themen-Experte/Expertin und eröffnen dadurch weiteres Geschäftspotenzial!

Alle Sachkundelehrgänge werden in Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. durchgeführt.

Aus der Broschüre des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. :

„Das deutsche Sozialversicherungssystem ist ein komplexes Geflecht von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Wer sich hier nicht auskennt, hat es schwer, seine Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Rentenberater*innen haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert. Sie sind persönlich und unabhängig für Sie tätig, können die Rechtslage Ihres Falles bewerten und Sie vor einem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt. Die notwendige Qualifikation und Sachkenntnis müssen Rentenberater*innen beim zuständigen Gericht nachweisen, daher ist die Berufsbezeichnung auch gesetzlich geschützt.“

Um jedoch als Rentenberater*in registriert und in den genannten Feldern tätig zu werden, müssen Bewerber*innen sowohl ihre praktische als auch ihre theoretische Sachkunde nachweisen. Zum einen durch einschlägige Berufserfahrung, zum anderen durch erfolgreiche Teilnahme an einem „Sachkundelehrgang Rentenberater*in“.

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