Sachkundelehrgang Rentenberater*in Berlin / ONLINE 2027
Theoretische Sachkunde gemäß § 4 RDV – mit aktualisiertem Lehrgangskonzept, erweiterten steuerrechtlichen Inhalten und mündlicher Prüfung in Berlin.
Rentenberater*in werden – mit fundierter Sachkunde und einem vielseitigen Beratungsspektrum.
Der Sachkundelehrgang Rentenberater*in wird von der M|A|H Management Advisory Heidelberg in Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. durchgeführt. Er vermittelt die theoretische Sachkunde gemäß § 4 der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) und bereitet umfassend auf die anspruchsvolle Tätigkeit in der Rentenberatung vor. Für 2027 wurde der etablierte Online-Lehrgang fachlich und konzeptionell weiterentwickelt und an aktuelle rechtliche Anforderungen angepasst.
Im Mittelpunkt stehen die gesetzliche Rentenversicherung, das weitere Sozialversicherungsrecht, die betriebliche und berufsständische Altersversorgung sowie das Verfahrens- und Prozessrecht. Ergänzt werden die Fachinhalte durch aktuelle rechtliche Entwicklungen, besondere Fallgestaltungen aus der Beratungspraxis und einen erweiterten steuerrechtlichen Schwerpunkt.
Neu berücksichtigt wird die zum 1. September 2026 in Kraft tretende Änderung des Steuerberatungsgesetzes. Der neue § 4e StBerG schafft erweiterte Möglichkeiten, steuerrechtliche Fragestellungen als Nebenleistung im Zusammenhang mit der jeweiligen Haupttätigkeit zu bearbeiten. Der Lehrgang greift diese Entwicklung gezielt auf und vermittelt die für die Rentenberatung relevanten steuerrechtlichen Kenntnisse. So werden die Teilnehmenden noch umfassender darauf vorbereitet, komplexe Zusammenhänge zu erkennen und Mandantinnen und Mandanten innerhalb des gesetzlichen Beratungsrahmens fundiert zu begleiten.
Der Lehrgang findet im Online-Format statt und umfasst 26 Lehrgangs- und Prüfungstage über einen Zeitraum von acht Monaten. Nach dem erfolgreichen Bestehen der beiden schriftlichen Klausuren endet er mit einem Vorbereitungstag und der mündlichen Prüfung in Berlin.
- Vermittlung der theoretischen Sachkunde gemäß § 4 RDV
- 26 Lehrgangs- und Prüfungstage, verteilt auf acht Monate
- Gesamtumfang: 186 Stunden und 25 Minuten
- Zwei schriftliche Klausuren mit jeweils drei Stunden Bearbeitungszeit
- Vorbereitungstag vor der mündlichen Prüfung
- Mündliche Abschlussprüfung in Berlin
- Klausuren und mündliche Prüfung können wiederholt werden
- Durchführung in Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V.
- Aktualisiertes Lehrgangskonzept mit erweiterten steuerrechtlichen Inhalten
- Maximal 16 Teilnehmende pro Lehrgang
- Intensives Lernen in einer festen Lehrgangsgruppe
- Persönliche und kontinuierliche Betreuung
- Erfahrene Referent*innen aus Rentenberatung, Rechtsprechung, Wissenschaft und anwaltlicher Praxis
- Umfangreiche Lehrgangsunterlagen und relevante Gesetzestexte
- Ermäßigung bereits ab der zweiten teilnehmenden Person eines Unternehmens
- Sonderkonditionen für den Lehrgang bAV-Spezialist*in (IHK)
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein qualifiziertes Zeugnis, das den Anforderungen des § 4 Absatz 5 RDV entspricht. Damit weisen Sie die theoretische Sachkunde nach, die für eine Registrierung als Rentenberater*in erforderlich ist.
Bitte beachten Sie: Neben der theoretischen Sachkunde müssen für die Registrierung weitere persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt und insbesondere ausreichende praktische Sachkunde nachgewiesen werden.
Der Sachkundelehrgang wird von einem interdisziplinären und erfahrenen Referententeam begleitet. Dazu gehören Rentenberater*innen, Rechtsanwält*innen, Hochschuldozierende und Vertreter*innen der Sozialgerichtsbarkeit.
Zum Referentenkreis 2027 zählen unter anderem Karsten Pötzsch, Thomas Neumann, Frank Beckwermert, Kathrin Birkenheuer, Andreas Irion, Dr. Marco Arteaga, Kerstin Paaris, Henrik Wendler, Anke Voss und Christian Riefler. Wir stellen sicher, dass ausschließlich qualifizierte Personen im Sinne des § 4 Absatz 2 RDV eingesetzt werden.
Rentenberatung verbindet rechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen, die in dieser Kombination nur wenige Berufsgruppen abdecken. Der Lehrgang vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen, um komplexe Sachverhalte systematisch zu erfassen, rechtlich einzuordnen und praxisnah zu bearbeiten.
Sie gewinnen Sicherheit in den zentralen Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und berufsständischen Altersversorgung sowie im Verfahrens- und Prozessrecht. Durch die aktualisierten steuerrechtlichen Inhalte werden Sie zugleich auf die erweiterten Beratungsmöglichkeiten vorbereitet, die sich aus der Neuregelung des Steuerberatungsgesetzes ergeben können.
Die Verbindung aus fundierter Theorie, konkreten Fallgestaltungen, Klausurtraining und persönlicher Begleitung bereitet Sie gezielt auf die Prüfungen und Ihre spätere Tätigkeit als Rentenberater*in vor.
Lehrgangsgebühren
- 6.490,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer)
- 400,00 € Prüfung (zzgl. Mehrwertsteuer)
Dauer
- 26 Lehrgangs- und Prüfungstage
- Verteilt auf acht Monate
- Gesamtumfang: 186 Stunden und 25 Minuten
Unterrichtszeiten (i.d.R.)
- In der Regel täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr, einschließlich Pausen. Abweichende Zeiten an einzelnen Lehrgangs- oder Prüfungstagen sind im Lehrgangsplan ausgewiesen.
Präsenzphasen & Prüfungsphase
- Präsenzphase 1: 15.-16.02.2027
- Präsenzphase 2: 01.-02.03.2027
- Präsenzphase 3: 16.-18.03.2027
- Präsenzphase 4: 08.-09.04.2027
- Klausur 1: 10.05.2027
- Präsenzphase 5: 11.-13.05.2027
- Präsenzphase 6: 31.05.-01.06.2027
- Präsenzphase 7: 14.-16.06.2027
- Klausur 2: 16.07.2027
- Präsenzphase 8: 14.-16.09.2027
- Präsenzphase 9: 23.-24.09.2027
- Prüfungsphase: 29.-30.10.2027
Ort
- Die Lehrgangseinheiten und schriftlichen Klausuren finden online statt. Der Vorbereitungstag sowie die mündliche Abschlussprüfung finden in Berlin statt; der genaue Prüfungsort wird noch bekannt gegeben.
Tätigkeitsfelder der Rentenberatung
Für die Registrierung als Rentenberater*in ist unter anderem der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Rentenberater*innen erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen in den Sachgebieten, für die sie registriert sind. Dazu gehören insbesondere:
- gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
- betriebliche und berufsständische Altersversorgung,
- soziales Entschädigungsrecht,
- weiteres Sozialversicherungsrecht sowie
- Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente.
Der Lehrgang vermittelt die theoretischen Grundlagen, um Sachverhalte aus diesen Bereichen sicher zu erfassen und rechtlich einzuordnen.
Bitte beachten Sie: Der erfolgreiche Abschluss des Sachkundelehrgangs weist die theoretische Sachkunde nach. Für die Registrierung als Rentenberater*in muss zusätzlich die erforderliche praktische Sachkunde nachgewiesen werden. Diese wird im Rahmen des Registrierungsverfahrens anhand geeigneter Unterlagen individuell geprüft.
Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bundesamt für Justiz zentral für Registrierungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zuständig. Bei Fragen zur Anerkennung oder zum Nachweis der praktischen Sachkunde empfehlen wir daher, sich direkt an das Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz zu wenden:
E-Mail: rdg@bfj.bund.de
Ansprechpartnerin
Simone Gerrits
Kommunikations-Managerin
- +49 (0) 6221-7148226
- gerrits@mah-advisory.de
Betriebliche Altersversorgung
Die Rente und die Angst im Alter nicht ausreichend versorgt zu sein, ist eines der zentralen Themen, mit dem sich nahezu jede*r Erwerbstätige beschäftigt.
Durch die Relevanz und die Vielschichtigkeit der betrieblichen Altersversorgung ist der Beratungsbedarf bereits heute immens und wird in Zukunft noch weiter steigen. Positionieren Sie sich als Themen-Experte/Expertin und eröffnen dadurch weiteres Geschäftspotenzial!
Anmeldung zum Sachkundelehrgang Rentenberater*in
Teilnahmegebühren
- 6.490,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer)
- 400,00 € Prüfung (zzgl. Mehrwertsteuer)
Alle Sachkundelehrgänge werden in Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. durchgeführt.
„Das deutsche Sozialversicherungssystem ist ein komplexes Geflecht von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Wer sich hier nicht auskennt, hat es schwer, seine Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Rentenberater*innen haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert. Sie sind persönlich und unabhängig für Sie tätig, können die Rechtslage Ihres Falles bewerten und Sie vor einem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt. Die notwendige Qualifikation und Sachkenntnis müssen Rentenberater*innen beim zuständigen Gericht nachweisen, daher ist die Berufsbezeichnung auch gesetzlich geschützt.“
Um jedoch als Rentenberater*in registriert und in den genannten Feldern tätig zu werden, müssen Bewerber*innen sowohl ihre praktische als auch ihre theoretische Sachkunde nachweisen. Zum einen durch einschlägige Berufserfahrung, zum anderen durch erfolgreiche Teilnahme an einem „Sachkundelehrgang Rentenberater*in“.