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IDD

IDD Weiterbildungsverpflichtung:

Durch das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD: Insurance Distribution Directive) haben alle Vertriebsmitarbeiter*innen und Versicherungsberater*innen die Pflicht sich jährlich 15 Stunden weiterzubilden. Die Weiterbildung muss dokumentiert und ggf. bei der zuständigen IHK nachgewiesen werden.

Das Wichtigste zusammengefasst

Betroffen sind alle im Versicherungsvertrieb. Nach der Definition des Versicherungsvertriebs sind das Versicherungsvermittler*innen, die unmittelbar an der Vermittlung oder Beratung beteiligt sind (gem. § 34d Abs. 1 GewO).

Demzufolge betrifft es jede*n, die*der:

Zusammengefasst: Versicherungsmakler*innen und -vertreter*innen, Versicherungsberater*innen, gebundene Versicherungsvermittler*innen und deren unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirkende Beschäftigten. Auch fallen alle Personen, die in der Leitung des Gewerbebetriebs für die Versicherungsvermittlung verantwortlich sind, unter die Weiterbildungspflicht.
Bei Missachtung der Weiterbildungsverpflichtung sind Bußgelder bis zu 3.000 Euro und sogar Entzug der Gewerbeerlaubnis möglich.

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