Betriebliche Altersversorgung ist nicht nur Vorsorge. Sie ist auch Arbeitsrecht.
Das 2026 in Kraft getretene Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Rahmenbedingungen der betrieblichen
Umso sinnvoller ist ein vertiefender Blick auf die arbeitsrechtliche Seite der bAV. Denn in der Praxis greifen zahlreiche Fragen ineinander: Versorgungszusage, Unverfallbarkeit, Portabilität, Mitbestimmung, Insolvenzsicherung, Neuordnung bestehender Zusagen oder Betriebsübergang.
Wer diese Zusammenhänge im Detail verstehen möchte, hat im November noch einmal Gelegenheit dazu:
Unser fünftägiges Intensivseminar „Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung“ mit Caroline Braun und Dr. Marco Arteaga nimmt unter anderem diese Themen in den Blick.
📅 9.–13. November 2026
📍 Heidelberg
💡 Gut zu wissen: Das Seminar wird im Zertifikatslehrgang bAV-Spezialist*in (IHK) angerechnet.
➡️ Alle Details & Anmeldung:
https://www.mah-advisory.de/arbeitsrecht-der-betrieblichen-altersversorgung/
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