Auslagerung, Neuordnung, Betriebsübergang, CTA
Termine
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05.11.2024, 09:00 - 17:00 Uhr
06.11.2024, 09:00 - 17:00 Uhr - in Heidelberg
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07.10.2025, 09:00 - 17:00 Uhr
08.10.2025, 09:00 - 17:00 Uhr - in Heidelberg/Mannheim
Dauer
- 2 Tage
Teilnahmegebühren
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1.450,00 - zzgl. MwSt.
1.725,50 - inkl. MwSt.
Im Teilnahmepreis sind enthalten: Seminarunterlagen, Tagungsgetränke, Mittagessen und Pausenverpflegung wie Obst und Gebäck sowie eine Teilnahmebestätigung.
Hinweis: Bei LIVE Online-Seminaren entfällt die Verpflegung.
Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
- Gründe und Motive
- Verbreitete Outsourcing-Modelle
- Arbeitgeberhaftung / Rechtsgrundlagen
- Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
- Finanzierungsmöglichkeiten
- Wechsel des Durchführungsweges
- Wichtige Weiche: Rechtsgrundlage
- Eingriffe und Schutz bei bestehenden Versorgungssystemen
- Schließung für Neueintritte
- Beteiligung des Betriebsrates
- Merkposten für die Gestaltung
Neuordnung
- Gründe und Motive
- Rechtliche Anforderungen und Rechtsgrundlagen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und freiwillige Mitbestimmung
Beteiligung
- Rechtssicherer Umgang mit Alt- und Neubestand
- Zustimmungserfordernisse Arbeitnehmer erkennen und hiermit richtig umgehen
- Darstellung aktueller Rechtsprechung und neuester Entwicklungen
Betriebsübergang
- Anwendungsbereich des §613a BGB
- Identität der wirtschaftlichen Einheit
- Unternehmenskauf / Asset Deal
- Dienstleistungs- / Outsourcing-Verträge
- Umstrukturierung im Konzern
- Übergang von Betriebsteilen
- Strategien zur Vermeidung des §613a BGB
Übergang der Arbeitsverhältnisse
Übernahme arbeitsvertraglicher Rechte und Pflichten
- Eintritt in Versorgungszusagen (pastfutureservice)
- Haftung von Veräußerer und Erwerber
- Besonderheiten in Umwandlungsfällen
Due Diligence
- Prüfung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
- Besondere Problemfelder / “redflags“
Ausgliederung und Übertragung von Pensionsverbindlichkeiten nach dem UmwG
- Rentnergesellschaften
Externe Durchführungswege
- Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen, CTA
Unterrichtung der betroffenen Arbeitnehmer
Unternehmenskauf als Share Deal
- Auswirkungen auf betriebliche Altersversorgung
- Regelungsbedarf bei Konzernunterstützungskassen
- Gestaltungsmöglichkeiten
Dr. Simone Evke de Groot
ist Inhaberin der auf Betriebsrentenrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. de Groot. Sie ist seit 20 Jahren schwerpunktmäßig in der betrieblichen Altersversorgung tätig und berät bundesweit vor allem mittelgroße und große Unternehmen in allen Fragen der bAV. Rechtsanwältin Dr. de Groot wurde zum Pensionsfonds mit Auszeichnung promoviert, ist Referentin bei div. Veranstaltern (u.a. auch in der Fachanwaltsausbildung) und Autorin zahlreicher Fachbeiträge (u.a. im Standardkommentar Höfer/de Groot/Küpper und im Handbuch der betrieblichen Altersversorgung der aba).
Dr. Arnim Powietzka
ist Rechtsanwalt und etablierter bAV-Experte. Als Autor hat er zahlreiche Fachpublikationen veröffentlicht. Herr Dr. Powietzka ist regelmäßig als Referent auf Tagungen, bei Schulungen und Fortbildungen und als Dozent im Rahmen von Fachanwaltslehrgängen tätig. Zudem ist er seit 2006 Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg.
Ansprechpartnerin
Simone Gerrits
Kommunikations-Managerin
- +49 (0) 6221-7148226
- gerrits@mah-advisory.de
Rentenberatung/-recht
In Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. führen wir den Sachkundelehrgang Rentenberater*in mehrmals im Jahr durch und ermöglichen den Teilnehmenden die Erlangung der theoretischen Sachkunde gemäß §4 RDV (Rechtsdienstleistungsverordnung).
Anmeldung – Auslagerung, Neuordnung, Betriebsübergang, CTA
Teilnahmegebühren
- 1.450,00 - zzgl. MwSt.
- 1.725,50 - inkl. MwSt.