Das Online-Seminar mit Herrn RA Jan Hansen
Im Teilnahmepreis sind enthalten: Seminarunterlagen sowie eine Teilnahmebestätigung.
Vergütungspakete rechtsicher gestalten – Mitarbeitergewinnung vs. Haftung
Versorgungszusagen als Vergütungskomponente – der Teufel steckt im Detail
Sonderfall: Gemeinnützigkeit – Vergütungshöhe als Gefahr für das Steuerprivileg?
Rechtsfolgen bei Verstößen – Wege aus der Haftungsfalle
Korrektur unangemessener Vergütungsentscheidungen – Strategien zur Schadensminimierung von Versorgungsplänen
Die Daten zur Einwahl erhalten Sie 24 Stunden vor dem Online-Seminar per E-Mail. Aktuell ist Durchführung als Zoom-Meeting geplant. Wenn Sie das Tool noch nie benutzt haben, so werden Sie aufgefordert die Datei unverbindlich und kostenfrei auf dem Rechner zu installieren. Bitte prüfen bzw. klären Sie ab, ob sie die Rechte haben, oder vorab die Freigabe erhalten.
Mindestausstattung: PC mit Lautsprecher
Wünschenswerte Ausstattung: Webcam und Mikrofon
RA Jan Hansen
nach dem Studium der Rechtswissenschaft und anschließendem Referendariat in Köln ist Jan Hansen seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor seinem Eintritt bei Luther war er bei einer auf Versicherungs- und Haftungsrecht spezialisierten Kanzlei in Köln tätig und dort schwerpunktmäßig mit der Prozessvertretung von Lebensversicherungsunternehmen, Versicherungsvermittlern sowie privaten und öffentlichen Versorgungsträgern befasst. Jan Hansens Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, dem Versicherungsvertragsrecht sowie dem Versicherungsaufsichtsrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung gemeinnütziger und sonstiger Körperschaften zu Fragen der Angemessenheit der Organvergütung sowie der Beratung von Versorgungsträgern im Zusammenhang mit nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten.
Simone Gerrits
Kommunikations-Managerin
In Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. führen wir den Sachkundelehrgang Rentenberater*in mehrmals im Jahr durch und ermöglichen den Teilnehmenden die Erlangung der theoretischen Sachkunde gemäß §4 RDV (Rechtsdienstleistungsverordnung).