Pensionsrückstellungen

Einführung in die Rechnungslegung von Pensionsverpflichtungen

Pensionsrückstellungen

Gebühren
1.450,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer)

Dauer
2 Tage

Seminarzeiten
1. Tag: 9:00 – 17:00 Uhr

2. Tag: 8:30 – 15:30 Uhr

Termin:

13.-14.06.2023 • Mannheim

02.-03.11.2023 • Online  

Pensionsrückstellungen können einen erheblichen Anteil an der Bilanzsumme und großen Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben. Umso wichtiger ist es, die Berechnungen aus den versicherungsmathematischen Gutachten in den Grundzügen zu verstehen, um beim Jahresabschluss keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. In diesem Seminar erfahren Sie mehr über die Grundlagen der Berechnung der Pensionsrückstellungen und lernen die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Rückstellungsbildung kennen.

Zielgruppe:

  • Leiter/-innen bzw. Mitarbeiter/-innen aus Personal- und Sozialabteilungen
  • Leiter/-innen bzw. Mitarbeiter/-innen aus dem Rechnungswesen und Controlling
  • Nachwuchskräfte als Berater/-innen für betriebliche Altersversorgung
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
  • Einführung
  • Versicherungsmathematische Grundlagen
    • Einführung in die Versicherungsmathematik
    • Biometrische Rechengrößen
    • Barwerte
    • Bewertung für aktive Anwärter
    • Teilwertverfahren und die Projected-Unitcredit-Methode
  • Pensionsrückstellungen nach IAS 19
    • Die IFRS und ihr Anwendungsbereich in Deutschland
    • Der Standard IAS 19
    • Defined Benefit und Defined Contribution
    • Die Herleitung des Rechnungszinssatzes
    • Festlegung der sonstigen Prämissen
    • Voraussetzungen und Behandlung von Planvermögen
    • Asset Ceiling und Bilanzansatz
    • Erstattungsansprüche
    • Behandlung wertpapier- und versicherungsgebundener Zusagen
    • Ergebniskomponenten: Dienstzeitaufwand, Nettozinsen, Neubewertungen
    • Überleitung des Bilanzansatzes
    • Anhang-Angaben
  • Pensionsrückstellungen nach HGB
    • Anwendungsbereich des HGB
    • Passivierungspflicht und Passivierungswahlrecht
    • Bewertungsmethode und Prämissen
    • Die Herleitung des Rechnungszinssatzes
    • Festlegung der sonstigen Prämissen
    • Deckungsvermögen
    • Wertpapier- und versicherungsgebundene Zusagen
    • Bewertungseinheiten
    • Aufwandskomponenten: Zinsaufwand und Personalaufwand
    • Überleitung des Bilanzansatzes
    • Anhangangaben
    • Abwicklung des Übergangs auf das BilMoG
  • Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
    • Verhältnis von Steuer- und Handelsbilanz
    • Passivierungspflicht, Passivierungswahlrecht und Nachholverbot
    • Voraussetzungen und Beginn der Rückstellungsbildung
    • Der steuerliche Teilwert
    • Besonderheiten bei der Entgeltumwandlung

Thomas Hagemann
Dipl.-Mathematiker, Chefaktuar Mercer Deutschland, Aktuar DAV und IVS-geprüfter versicherungsmathematischer Sachverständiger für Altersversorgung, Fachbuchautor

Nach Besuch des Seminars kennen Sie die Grundlagen für die Bildung von Pensionsrückstellungen und können die Ergebnisse des versicherungsmathematischen Gutachtens nachvollziehen. Sie kennen die wesentlichen Vorgaben für die verschiedenen Jahresabschlüsse und wissen, in welchen Grenzen Sie Einfluss auf die Höhe der Pensionsrückstellungen nehmen können.

Zurück

Betriebliche Altersversorgung

Die Angst im Alter nicht ausreichend versorgt zu sein, ist eines der zentralen Themen, mit denen sich nahezu jeder Erwerbstätige beschäftigt. Neben der gesetzlichen Rente und privaten Vorsorge ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine der drei Säulen des deutschen Rentensystems.
Durch die Relevanz und die Vielschichtigkeit der bAV ist der Informationsbedarf immens. Werden Sie Spezialist in diesem Themengebiet und beraten Sie fundiert Ihre Beschäftigten und Kunden!

Der Durchführungsweg der Unterstützungskasse hat eine lange Historie und ist geprägt von interdisziplinären Besonderheiten. Trotzdem ermöglicht die U-Kasse flexible Gestaltungsansätze, welche weit über den Rahmen der versicherungsförmigen Durchführungswege hinausgehen.

Termine:

20.09. - 22.09.2023 • Mannheim

Das neue Nachweisgesetz (NachwG) tritt zum 1.8.2022 in Kraft und ist derzeit in aller Munde! Die rechtlichen Anforderungen wurden ausgeweitet und verschärft und nun droht Arbeitgebern, die den geforderten schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen nicht erbringen, erstmalig auch ein Bußgeld. Was bedeutet dies für die bAV?

Termin:

11.09.2023 • 09:30 – 12:00 Uhr • online

Die Digitalisierung ist bei der betrieblichen Altersversorgung angekommen und zunehmend werden papierlose Lösungen favorisiert.

Termin:

02.11.2023 • 15:00 – 17:00 Uhr • online

Aufbauend zu unserem Seminar „Auslagerung, Neuordnung, CTA und Betriebsübergang“ bieten wir ein aktuelles Praxisformat zum Betriebsübergang (§ 613 a BGB) in der Insolvenz.

Termin:

24.10.2023 • 09:00 – 11:00 Uhr • online