Betriebliche Altersversorgung (bAV) in der Entgeltabrechnung
inkl. Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Betriebliche Altersversorgung (bAV) in der Entgeltabrechnung
Gebühren
750,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer)
Dauer
1 Tag
Seminarzeiten
9:00 – 17:00 Uhr
Termine
13.06.2023 in Mannheim
13.11.2023 • online
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer*innen alle aktuellen Informationen und rechtlichen Grundlagen, die sie für die korrekte Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen benötigen.
Die Teilnehmer*innen lernen alle Formen der bAV kennen und erhalten einen intensiven Einblick in die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten in der Anspar- und Auszahlungsphase der betrieblichen Altersversorgung.
Berücksichtigt werden alle aktuellen Änderungen aus Rechtsprechung und Verwaltung, insbesondere die aktualisierten steuerrechtlichen und SV-rechtlichen Reglungen sowie das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – hier den AG-Pflichtzuschuss für Neuverträge ab 01.01.2019 und den Pflichtzuschuss ab 01.01.2022 für Verträge vor 01/2019. Behandelt wird außerdem die aktuelle Änderung bei der Verbeitragung von Versorgungsbezügen durch das Betriebsrentenfreibetragsgesetz ab 01/2020.
Zurück
Betriebliche Altersversorgung
Die Angst im Alter nicht ausreichend versorgt zu sein, ist eines der zentralen Themen, mit denen sich nahezu jeder Erwerbstätige beschäftigt. Neben der gesetzlichen Rente und privaten Vorsorge ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine der drei Säulen des deutschen Rentensystems.
Durch die Relevanz und die Vielschichtigkeit der bAV ist der Informationsbedarf immens. Werden Sie Spezialist in diesem Themengebiet und beraten Sie fundiert Ihre Beschäftigten und Kunden!
Der Durchführungsweg der Unterstützungskasse hat eine lange Historie und ist geprägt von interdisziplinären Besonderheiten. Trotzdem ermöglicht die U-Kasse flexible Gestaltungsansätze, welche weit über den Rahmen der versicherungsförmigen Durchführungswege hinausgehen.
Termine:
20.09. - 22.09.2023 • Mannheim
Weiterlesen … Die Unterstützungskasse
Das neue Nachweisgesetz (NachwG) tritt zum 1.8.2022 in Kraft und ist derzeit in aller Munde! Die rechtlichen Anforderungen wurden ausgeweitet und verschärft und nun droht Arbeitgebern, die den geforderten schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen nicht erbringen, erstmalig auch ein Bußgeld. Was bedeutet dies für die bAV?
Termine:
04.04.2023 • online
12.05.2023 • online
Weiterlesen … NachwG und bAV – Achtung, neue Rechtslage ab 1.8.2022!