inkl. Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung
Gebühren 3.250,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer)
Dauer 5 Tage
Seminarzeiten 9:00 – 17:00 Uhr, am Freitag bis 15:00 Uhr
Termine:
25.-29.09.2023 • Mannheim/Heidelberg
11.-15.03.2024 • Mannheim/Heidelberg
23.-27.09.2024 • Mannheim/Heidelberg
Die bAV zählt zu den wichtigsten betrieblichen Sozialleistungen. Grundlegend sind, neben sozialpolitischen, personalwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten die arbeitsrechtlichen Normen, insbesondere die Veränderungen ab 2018, welche in diesem Seminar ausführlich erörtert werden. Die Kenntnis hierüber trägt wesentlich zum Gelingen der Betriebsrente bei. Das Seminar richtet sich an Verantwortliche auf der Unternehmensseite und Beraterseite gleichermaßen und hebt sich grundsätzlich von Produkt- oder Vertriebsschulungen ab. Das vermittelte Fachwissen geht in die Tiefe und unterscheidet sich deutlich von kompakten Einstiegsseminaren.
Einführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) und in das BetrAVG
Begriff der bAV
Legaldefinition, Rechtsverhältnisse, Zusage auf betriebliche Altersversorgung
Oliver Möbs, Volljurist (Ass.jur.) ist seit 10 Jahren deutschlandweit in der Beratung & Betreuung von Unternehmen im Bereich der bAV und verwandter Gebiete tätig. In der täglichen Beratungspraxis beschäftigt er sich mit allen strategischen, konzeptionellen, juristischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen von Unternehmen im komplexen Themenfeld bAV.
Referentin für Heidelberg & Online:
Dr. Simone Evke de Groot ist selbstständige Rechtsanwältin bei der RB Reiserer Biesinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Heidelberg. Sie wurde zum Pensionsfonds mit Auszeichnung promoviert und ist seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig in der betrieblichen Altersversorgung tätig und berät vor allem mittelgroße und große Unternehmen in allen Fragen der bAV. Sie ist bundesweit Referentin in diesem Bereich (u.a. auch in der Fachanwaltsausbildung des Fachanwalts für Arbeitsrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht) und Autorin zahlreicher Fachbeiträge (u.a. im Standardkommentar Höfer/ de Groot/ Küpper, Reich und im Handbuch der betrieblichen Altersversorgung der aba).
Belegen Sie dieses Seminar und das Seminar „Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung“ und erwerben Sie anschließend den Kompetenznachweis als „BAV-Spezialist (IHK)“.
Diese interdisziplinäre Weiterbildung bietet einen idealen Einstieg in das Betriebsrentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Veranstaltung ist anerkannt, neutral und deshalb frei von jeglichen Einflüssen etwaiger Produktgeber, Dienstleister, Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbänden. Sie können die erforderlichen fachlichen Fähigkeiten erwerben, um die Gestaltung der bAV in der Tiefe und die juristischen Fragestellungen zu verstehen. Das Seminar findet deshalb Anrechnung im Zertifikatslehrgang bAV-Spezialist (IHK).
Die Angst im Alter nicht ausreichend versorgt zu sein, ist eines der zentralen Themen, mit denen sich nahezu jeder Erwerbstätige beschäftigt. Neben der gesetzlichen Rente und privaten Vorsorge ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine der drei Säulen des deutschen Rentensystems. Durch die Relevanz und die Vielschichtigkeit der bAV ist der Informationsbedarf immens. Werden Sie Spezialist in diesem Themengebiet und beraten Sie fundiert Ihre Beschäftigten und Kunden!
Der Durchführungsweg der Unterstützungskasse hat eine lange Historie und ist geprägt von interdisziplinären Besonderheiten. Trotzdem ermöglicht die U-Kasse flexible Gestaltungsansätze, welche weit über den Rahmen der versicherungsförmigen Durchführungswege hinausgehen.
Das neue Nachweisgesetz (NachwG) tritt zum 1.8.2022 in Kraft und ist derzeit in aller Munde! Die rechtlichen Anforderungen wurden ausgeweitet und verschärft und nun droht Arbeitgebern, die den geforderten schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen nicht erbringen, erstmalig auch ein Bußgeld. Was bedeutet dies für die bAV?
Aufbauend zu unserem Seminar „Auslagerung, Neuordnung, CTA und Betriebsübergang“ bieten wir ein aktuelles Praxisformat zum Betriebsübergang (§ 613 a BGB) in der Insolvenz.