Nach vier Präsenzphasen, zwei schriftlichen Klausuren und einiges an Lernaufwand stand für unsere Teilnehmenden am Sachkundelehrgang Rentenberater*in in Heidelberg vergangenen Samstag die mündliche Prüfung an. Um 16:00 Uhr war es dann soweit... Die erlösenden Worte vom Präsidenten des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. Herrn Thomas Neumann: ALLE BESTANDEN!
Wir gratulieren allen Absolventinnen und Absolventen zur Erlangung der theoretischen Sachkunde gemäß §4 RDV. Tolle Leistung!!!
Ein besonderes Dankeschön geht an dieser Stelle wieder an unser Prüfungskomitee für die gewohnt professionelle Umsetzung – HERZLICHEN DANK an Anke Voss (Rentenberaterin), Christian Riefler (Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Mainz) und Thomas Neumann (Präsident vom Bundesverband der Rentenberater e. V.).
In der vergangenen Woche durften wir als Gast den Rentenberatertagen 2022 beiwohnen. Ein abwechslungsreiches Programm mit Inhalten zu derzeitigen Rechtsprechungen, Themen der Rentenversicherung und Altersversorgung (bAV), aber auch Medienanlässe wie die Rentenberechnung von Harald Schmidt luden ein, vertiefende Diskussionsrunden zu führen.
Die rechtlichen Anforderungen wurden ausgeweitet und verschärft. Nun droht Arbeitgebern, die den geforderten schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen nicht erbringen, erstmalig auch ein Bußgeld.