Gleich zwei Tage lang widmeten sich in dieser Woche 12 Teilnehmende den versicherungsmathematischen Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Rückstellungsbildung. Dipl.-Mathematiker, Chefaktuar sowie IVS-geprüfter Sachverständiger für Altersversorgung Thomas Hagemann führte durch das Seminar. Neben der theoretischen Wissensvermittlung blieb ausreichend Zeit für eigenständige Übungen, Praxistransfer sowie individuelle Fragen aus dem Berufsalltag.
In der vergangenen Woche durften wir als Gast den Rentenberatertagen 2022 beiwohnen. Ein abwechslungsreiches Programm mit Inhalten zu derzeitigen Rechtsprechungen, Themen der Rentenversicherung und Altersversorgung (bAV), aber auch Medienanlässe wie die Rentenberechnung von Harald Schmidt luden ein, vertiefende Diskussionsrunden zu führen.
Die rechtlichen Anforderungen wurden ausgeweitet und verschärft. Nun droht Arbeitgebern, die den geforderten schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen nicht erbringen, erstmalig auch ein Bußgeld.