Gleich zwei Tage lang widmeten sich in dieser Woche 12 Teilnehmende den versicherungsmathematischen Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Rückstellungsbildung. Dipl.-Mathematiker, Chefaktuar sowie IVS-geprüfter Sachverständiger für Altersversorgung Thomas Hagemann führte durch das Seminar. Neben der theoretischen Wissensvermittlung blieb ausreichend Zeit für eigenständige Übungen, Praxistransfer sowie individuelle Fragen aus dem Berufsalltag.
Die rechtlichen Anforderungen wurden ausgeweitet und verschärft. Nun droht Arbeitgebern, die den geforderten schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen nicht erbringen, erstmalig auch ein Bußgeld.
Am 22.2.2022 startete ein ausgebuchter Kurs den Sachkundelehrgang Rentenberater/in mit der Mission, die theoretische Sachkunde gemäß §4 Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) zu erwerben.