Die Sonne scheint, die Vögel zwitschern und die Temperaturen steigen: Ostern ist da! Ein schönes Fest sowie eine sonnige Frühlingszeit wünscht Ihnen das MAH Team!
Die rechtlichen Anforderungen wurden ausgeweitet und verschärft. Nun droht Arbeitgebern, die den geforderten schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen nicht erbringen, erstmalig auch ein Bußgeld.
Am 22.2.2022 startete ein ausgebuchter Kurs den Sachkundelehrgang Rentenberater/in mit der Mission, die theoretische Sachkunde gemäß §4 Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) zu erwerben.