Frohe Ostern 2021
Das MAH-Advisory-Team wünscht frohe Ostern, viel Sonnenschein, einen fleißigen Osterhasen und entspannte Feiertage.
Die rechtlichen Anforderungen wurden ausgeweitet und verschärft. Nun droht Arbeitgebern, die den geforderten schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen nicht erbringen, erstmalig auch ein Bußgeld.
Was bedeutet dies für die bAV? Das Seminar „NachwG und bAV“ stellt die neue Rechtslage gleichermaßen fundiert wie praxisnah dar und gibt wertvolle Best Practice-Hinweise.
Informieren Sie sich direkt über die notwendigen Handlungsbedarfe und sichern sich einen der begehrten Seminarplätze: hier
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Das MAH-Advisory-Team wünscht frohe Ostern, viel Sonnenschein, einen fleißigen Osterhasen und entspannte Feiertage.
Unser nächster Termin für das Seminar: Auslagerung, Neuordnung, Betriebsübergang, CTA am 27. sowie 28. April wird planmäßig durchgeführt – jedoch situationsbedingt im Online-Format.
Was sagen eigentlich die Teilnehmenden zu unseren Lehrgängen und Seminaren?
Wir haben nachgefragt!