Änderungen des Nachweisgesetzes – Neue Pflichten für Arbeitgeber ab dem 01. August 2022

Die rechtlichen Anforderungen wurden ausgeweitet und verschärft. Nun droht Arbeitgebern, die den geforderten schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen nicht erbringen, erstmalig auch ein Bußgeld.
Was bedeutet dies für die bAV? Das Seminar „NachwG und bAV“ stellt die neue Rechtslage gleichermaßen fundiert wie praxisnah dar und gibt wertvolle Best Practice-Hinweise.
Informieren Sie sich direkt über die notwendigen Handlungsbedarfe und sichern sich einen der begehrten Seminarplätze: hier

Zurück

Aktuelles

Bestens informiert sein

Hier erfahren Sie alle Neuigkeiten rund um uns, unsere berufsbegleitenden Seminare und Lehrgänge sowie über unsere Kooperationspartner.

Sie wollen schon länger Rentenberater*in werden oder die Überlegung ist gerade erst aufgekommen? Dann nutzen Sie das nächste Info-Webinar dazu, sich umfassend zu informieren!

In der vergangenen Woche besuchten wir die praxisbezogene Veranstaltung, die sich in diesem Jahr den Exit-Strategien der bAV widmete.

Unser SeminarAuslagerung, Neuordnung, Betriebsübergang, Contractual Trust Arrangements (CTA)“ findet in der kommenden Woche (17.+18.10.) letztmalig in 2022 statt.