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Die rechtlichen Anforderungen wurden ausgeweitet und verschärft. Nun droht Arbeitgebern, die den geforderten schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen nicht erbringen, erstmalig auch ein Bußgeld.

Am 22.2.2022 startete ein ausgebuchter Kurs den Sachkundelehrgang Rentenberater/in mit der Mission, die theoretische Sachkunde gemäß §4 Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) zu erwerben.

Das gesamte MAH-Team wünscht frohe Ostern!